Niemand fängt als Camgirl an, weil sie sich für Steuerrecht interessiert. Aber wer es ein Jahr lang ignoriert, bekommt irgendwann Post vom Finanzamt, denn Plattformen wie MyDirtyHobby melden Auszahlungen an deutsche Behörden. Die gute Nachricht: Für ein Nebeneinkommen ist das Ganze überschaubar. Hier sind die fünf Punkte, die du wissen musst. Stand Oktober 2026, keine Steuerberatung, bei größeren Beträgen bitte zum Profi.
1. Ja, vom ersten Euro an
Einnahmen aus Videos, Nachrichten und Cam sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Es gibt keine Freigrenze für „nur nebenbei“. Was es gibt, ist der Grundfreibetrag: 2026 liegt er bei 12.348 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr. Erst darüber fällt Einkommensteuer an. Wer sonst kein Einkommen hat, zahlt auf die ersten 12.348 Euro Gewinn also nichts, muss sie aber trotzdem erklären. Wer einen Hauptjob hat, kommt mit den MDH-Einnahmen obendrauf, dann greift dein persönlicher Steuersatz.
2. Gewerbe anmelden
Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkauft, betreibt ein Gewerbe und meldet es beim Gewerbeamt der Stadt an. Das kostet je nach Gemeinde 15 bis 65 Euro, geht in vielen Städten online und dauert eine Viertelstunde. Als Tätigkeit genügt „Erstellung und Vertrieb digitaler Medieninhalte“, das Wort Erotik muss nicht auf dem Formular stehen. Danach schickt dir das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den füllst du über Elster aus. Die IHK-Mitgliedschaft kommt automatisch, der Beitrag entfällt bei kleinen Gewinnen oder liegt bei 30 bis 75 Euro im Jahr.
3. Kleinunternehmerregelung ankreuzen
Bis 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr kannst du dich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Das kreuzt du im Fragebogen an. Du sparst dir damit Umsatzsteuervoranmeldungen und den ganzen Aufwand. Für fast alle Amateurinnen ist das die richtige Wahl. Die Einkommensteuer bleibt davon unberührt.
4. Was du absetzen kannst
- Webcam, Ringlicht, Mikrofon, Handy anteilig, Laptop anteilig
- Dessous, Kostüme, Spielzeug, Perücken, die nur für Videos genutzt werden
- Anteil der Internetkosten
- Ein Arbeitszimmer, wenn du einen Raum ausschließlich dafür nutzt, sonst die Tagespauschale
- Steuerberater, Software, Fachliteratur
Belege sammeln, am einfachsten als Foto in einem Ordner. Die Einnahmen stehen in den Abrechnungen von MDH, die du im Amateurbereich herunterlädst. Am Jahresende machst du eine Einnahmenüberschussrechnung: Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn. Das ist eine Seite in Elster.
5. Rücklage bilden
Lege von jeder Auszahlung 30 Prozent auf ein Extrakonto. Im ersten Jahr zahlst du keine Vorauszahlungen, dafür kommt im zweiten Jahr die Nachzahlung plus die Vorauszahlungen für das laufende Jahr auf einmal. Das ist der Moment, in dem viele in Schwierigkeiten geraten. Mit der Rücklage ist es ein Vorgang von fünf Minuten.
Sonderfälle
- Bürgergeld oder BAföG: Einnahmen müssen gemeldet werden und werden angerechnet. Vorher informieren.
- Studentin: Für die Krankenversicherung gilt die Grenze von 20 Wochenstunden Arbeit und die Einkommensgrenze der Familienversicherung. Bei kleinen Beträgen unproblematisch, bei größeren vorher bei der Krankenkasse nachfragen.
- Angestellte: Ein Nebengewerbe ist erlaubt, solange der Arbeitsvertrag es nicht ausschließt. Eine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber besteht meist nur bei Konkurrenz oder Beeinträchtigung der Arbeit.
- Ab etwa 500 Euro im Monat: Ein Steuerberater, der sich mit Erotik-Einnahmen auskennt, kostet ein paar hundert Euro im Jahr und spart meist mehr.
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Erst verdienen, dann anmelden: Das Gewerbe kannst du nach den ersten Verkäufen anmelden, rückwirkend zum Start.



